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Diese Ausschreibung ist nicht mehr aktuell.

Transfer BONUS – Standardvariante Digitalisierung: Zuschüsse für Aufträge an wissenschaftliche Einrichtungen

Einreichfrist: laufend

Die Standardvariante Digitalisierung des Berliner Landesprogramms „Transfer BONUS“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Technologiebezug oder technologieorientierten Vorhaben, die Forschungsprojekte im Bereich der Digitalisierung in Zusammenarbeit mit Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg realisieren möchten.

Die Standardvariante Digitalisierung bezuschusst gezielt Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die sich auf die spezifischen Kompetenzen der Wissenschaftseinrichtung beziehen. Förderfähig sind bis zu 70%, jedoch max. 45.000 Euro des Auftragsvolumens der Wissenschaftseinrichtung. Es werden Vorhaben gefördert, deren Ziel es ist, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln oder im eigenen Unternehmen zu implementieren. Nicht bezuschusst werden Vorhaben, die standardmäßig von kommerziellen Anbietern erbracht werden.

Anträge ab 2022: Eine Bescheiderteilung auf eingehende Anträge kann erst erfolgen, wenn das Haushaltsgesetz vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht wird. Dies erfolgt voraussichtlich im Juli 2022. Es besteht jedoch die Möglichkeit eines "vorzeitigen Maßnahmenbeginns auf eigenes Risiko". 

Bereiche, in denen Digitalisierungsvorhaben gefördert werden können sind beispielsweise:
• Kommunikationstechnik,
• Sensorik,
• eingebettete Systeme,
• Aktorik,
• Mensch-Maschine-Schnittstellen (Verhaltensmodelle, Assistenzsysteme),
• Software/Systemtechnik (einschließlich Security & Safety-Technologien).

Über das elektronische Antragsystem können jederzeit Anträge für die Standardvariante Digitalisierung des Berliner Landesprogramms „Transfer BONUS“ gestellt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass mit dem zu fördernden Projekt erst nach Bewilligung des Antrags begonnen werden darf. Die Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe gewährt und es gelten die aktuellen Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zu förderfähigen Tätigkeiten.

Weiterführende Links



Ansprechpartner


Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de


Philipp Scherer
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-460
E-Mail: philipp.scherer@berlin-partner.de