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Richtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ (BIF)

Einreichfrist: laufend

Brandenburger KMU können sich für Innovative Aufgaben die Beschäftigung von Werkstudierende in Teilzeit oder Absolventinnen oder Absolventen als Innovationsassistenten fördern lassen. Die neue überarbeitete Richtlinie (BIF 202) ist seit dem 22. November in Kraft und behält bis zum 30. Juni 2024 ihre Gültigkeit .

Die Förderung in Form eines Lohnkostenzuschusses setzt voraus, dass der Innovationsassistent bzw. die Innovationsassistentin einen Arbeitsvertrag für mindestens zwölf volle Kalendermonate erhält, ohne dass durch diesen neuen Arbeitsplatz bestehendes Personal ersetzt wird.  Denn Ziel des Programms ist es, hochqualifiziertes Personal in zusätzlichen Arbeitsplätzen zu binden.

Dabei soll der Lohnkostenzuschuss zwischen 705 bis 1.560 Euro im Monat nicht nur einen Anreiz für die Gewinnung hochqualifizierter Nachwuchskräfte bilden, sondern auch durch Wissenstransfer betriebliche Innovation und Wachstum begünstigen.

KMU mit Sitz in Brandenburg können ab sofort Anträge stellen – in dem Programm stehen 13 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

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Ansprechpartner


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de