Diese Ausschreibung ist nicht mehr aktuell.
Entwicklung audiovisueller Inhalte - Einzelprojektförderung durch Creative Europe MEDIA
Einreichfrist: 24. April 2019
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsgesellschaften, die mindestens 12 Monate vor dem Datum der Einreichung rechtsgültig gegründet wurden und einen Erfolg in jüngster Zeit nachweisen können.
Förderfähig sind nur Entwicklungsaktivitäten für folgende Projekte:
- Spiel-, Animations- und kreative Dokumentarfilme mit einer Länge von mindestens 60 Minuten, die hauptsächlich für das Kino bestimmt sind;
- Spielfilmprojekte (Einzelwerke oder Serien) mit einer Gesamtlänge von mindestens 90 Minuten, Animationsfilme (Einzelwerke oder Serien) mit einer Gesamtlänge von mindestens 24 Minuten und kreative Dokumentarfilme (Einzelwerke oder Serien) mit einer Gesamtlänge von mindestens 50 Minuten, die hauptsächlich für das Fernsehen bestimmt sind;
- Spielfilmprojekte mit einer Gesamtlänge oder einem Nutzererlebnis von mindestens 90 Minuten, Animationsfilme mit einer Gesamtlänge oder einem Nutzererlebnis von mindestens 24 Minuten und kreative Dokumentarfilme mit einer Gesamtlänge oder einem Nutzererlebnis von mindestens 50 Minuten, die hauptsächlich für die Verwertung auf digitalen Plattformen bestimmt sind. Diese Mindestanforderungen gelten nicht für Projekte, die Nutzern ein Erlebnis in einem nicht linearen Format (z. B. virtuelle Realität) vermitteln. Für folgende Arten von Projekten werden digitale Plattformen genutzt: Animationsfilme, kreative Dokumentarfilme und Spielfilmprojekte, die für unterschiedliche Bildschirmgeräte bestimmt sind, interaktive Projekte, lineare und nicht lineare Webserien sowie narrative Projekte im Bereich der virtuellen Realität.
Der Termin für die Hauptdreharbeiten (oder entsprechende Arbeiten) des eingereichten Projekts darf frühestens acht Monate nach dem Datum der Einreichung des Antrags geplant sein.
Die beantragte Finanzhilfe der EU wird auf Grundlage des Genres des Projekts berechnet:
- ein Pauschalbetrag von 60 000 EUR für Animationsfilme;
- ein Pauschalbetrag von 25 000 EUR für kreative Dokumentarfilme;
- ein Pauschalbetrag von 50 000 EUR für einen Spielfilm, wenn die geschätzten Produktionskosten mindestens 1,5 Mio. EUR betragen;
- ein Pauschalbetrag von 30 000 EUR für einen Spielfilm, wenn die geschätzten Produktionskosten weniger als 1,5 Mio. EUR betragen
Die Einreichungsfrist endet am 24. April 2019 um 12 Uhr.