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Diese Ausschreibung ist nicht mehr aktuell.

Entwicklung audiovisueller Inhalte - Einzelprojektförderung durch Creative Europe MEDIA

Einreichfrist: 24. April 2019

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsgesellschaften, die mindestens 12 Monate vor dem Datum der Einreichung rechtsgültig gegründet wurden und einen Erfolg in jüngster Zeit nachweisen können. 

Förderfähig sind nur Entwicklungsaktivitäten für folgende Projekte:

Der Termin für die Hauptdreharbeiten (oder entsprechende Arbeiten) des eingereichten Projekts darf frühestens acht Monate nach dem Datum der Einreichung des Antrags geplant sein.

Die beantragte Finanzhilfe der EU wird auf Grundlage des Genres des Projekts berechnet:

Die Einreichungsfrist endet am 24. April 2019 um 12 Uhr.

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