Diese Ausschreibung ist nicht mehr aktuell.
Ausstrahlung europäischer audiovisueller TV-Inhalte - Förderung durch Creative Europe MEDIA
Einreichfrist: 28. Mai 2019
Bei den Antragstellern muss es sich um unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen handeln. Das Werk muss unter Mitwirkung von mindestens drei Fernsehsendern aus drei am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Ländern entstanden sein. Der Antrag muss spätestens am ersten Drehtag (bzw. bei Beginn der Herstellung der Animation bei Animationsfilmen) eingereicht werden.
Förderfähig sind nur Aktivitäten für folgende Projekte:
- Spielfilme (Einzelwerke oder Serien) von einer Gesamtdauer von mindestens 90 Minuten hauptsächlich zur Verwertung im Fernsehen im Zuge linearer und nichtlinearer Dienste. Folgen oder zweite und dritte Staffeln einer existierenden Fernsehserie sind förderfähig. Vierte und weitere Staffeln einer existierenden Fernsehserie sind nicht förderfähig.
- Animationsfilme (Einzelwerke oder Serien) von einer Gesamtdauer von mindestens 24 Minuten hauptsächlich zur Verwertung im Fernsehen im Zuge linearer und nichtlinearer Dienste Folgen oder zweite, dritte und weitere Staffeln einer existierenden Animationsserie sind nicht förderfähig.
- Kreative Dokumentarfilme (Einzelwerke oder Serien) von einer Gesamtdauer von mindestens 50 Minuten hauptsächlich zur Verwertung im Fernsehen im Zuge linearer und nichtlinearer Dienste. Folgen oder zweite, dritte und weitere Staffeln einer existierenden Dokumentationsreihe sind nicht förderfähig.
Werke, die als Serie mit einer gemeinsamen Marketingstrategie konzipiert sind, sind als Serie einzureichen. Einzelne Folgen einer Serie können nicht in gesonderte Anträge aufgeteilt werden.
Die Finanzhilfe der Europäischen Union ist auf die folgenden Kofinanzierungssätze begrenzt:
- 12,5 % der förderfähigen Gesamtkosten bzw. 500 000 EUR – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist – bei Spiel- und Animationsfilmen;
- 10 % der förderfähigen Kosten bzw. 1 000 000 EUR – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist – für in Koproduktion hergestellte Fernsehserien mit hohem Budget (siehe Abschnitt 6.2);
- 20 % der förderfähigen Gesamtkosten bzw. 300 000 EUR – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist – für Dokumentarfilme.
Um für eine Finanzhilfe von 1 000 000 EUR in Betracht zu kommen, muss das Projekt folgende Kriterien erfüllen:
- Bei dem Werk muss es sich um eine erste oder zweite Staffel einer Fernsehserie handeln, die aus mindestens sechs Folgen besteht.
- Der förderfähige Produktionsetat muss mindestens 10 000 000 EUR betragen.
- Die Serie muss in Koproduktion zwischen zwei Produktionsunternehmen aus unterschiedlichen am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Ländern hergestellt werden.
Die Einreichungsfrist endet am 28. Mai 2019 um 12 Uhr.