Zurück zur Übersicht

Diese Ausschreibung ist nicht mehr aktuell.

Ausstrahlung europäischer audiovisueller TV-Inhalte - Förderung durch Creative Europe MEDIA

Einreichfrist: 28. Mai 2019

Bei den Antragstellern muss es sich um unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen handeln. Das Werk muss unter Mitwirkung von mindestens drei Fernsehsendern aus drei am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Ländern entstanden sein. Der Antrag muss spätestens am ersten Drehtag (bzw. bei Beginn der Herstellung der Animation bei Animationsfilmen) eingereicht werden.

Förderfähig sind nur Aktivitäten für folgende Projekte:

Werke, die als Serie mit einer gemeinsamen Marketingstrategie konzipiert sind, sind als Serie einzureichen. Einzelne Folgen einer Serie können nicht in gesonderte Anträge aufgeteilt werden.

Die Finanzhilfe der Europäischen Union ist auf die folgenden Kofinanzierungssätze begrenzt:

Um für eine Finanzhilfe von 1 000 000 EUR in Betracht zu kommen, muss das Projekt folgende Kriterien erfüllen:

Die Einreichungsfrist endet am 28. Mai 2019 um 12 Uhr. 

Weiterführende Links



Ansprechpartner



Tel: + (0)
E-Mail:



Tel: + (0)
E-Mail: