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Diese Ausschreibung ist nicht mehr aktuell.

Förderung von Filmfestivals durch Creative Europe MEDIA

Einreichfrist: 7. Mai 2019

Die Förderung von Creative Europe MEDIA richtet sich an europäische Einrichtungen bzw. Unternehmen, einschließlich Privatunternehmen, Organisationen ohne Erwerbszweck, Verbände, karitative Organisationen, Stiftungen sowie Städte/Gemeinden. Zudem werden nur Anträge von förderfähigen Einrichtungen, die audiovisuelle Festivals in am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Ländern (u.a. alle EU-Mitgliedsstaaten) organisieren, berücksichtigt.

Unter einem audiovisuellen Festival ist eine Veranstaltung zu verstehen, die folgende Kriterien erfüllt:

Mindestens 70 % des förderfähigen Programms, das dem Publikum während des Festivals gezeigt wird, ODER mindestens 100 Spielfilme (bzw. 400 Kurzfilme bei Kurzfilmfestivals) müssen aus den am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Ländern stammen.

Die Finanzhilfe wird auf Grundlage der Zahl der im Programm enthaltenen europäischen Filme berechnet, wobei ein Festival mit über 200 europäischen Filmen einen Pauschalbetrag von 75.000 Euro erhalten kann. 

Die Einreichungsfrist endet am 7. Mai 2019 um 12 Uhr.

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