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Diese Ausschreibung ist nicht mehr aktuell.

Förderung des Vertriebs nicht-nationaler Filme durch Creative Europe MEDIA

Einreichfrist: 4. Juni 2019

Der Antragsteller muss ein europäischer Vertriebsagent sein, d.h. ein europäisches Unternehmen, das als Vermittler für Produzenten tätig ist und auf die kommerzielle Verwertung von Filmen durch Vermarktung und Lizenzierung an Verleiher oder andere Käufer für ausländische Gebiete spezialisiert ist. Der Vertriebsagent muss in den vergangenen drei Jahren der benannte Vertriebsagent von mindestens drei Filmen gewesen sein, die in mindestens fünf Ländern gezeigt wurden. Der Vertriebsagent muss vom Produzenten des Films im Zuge einer internationalen Vertriebsvereinbarung benannt werden, in der das Recht zum Vertrieb des Films in mindestens 15 am Unterprogramm MEDIA (u.a. alle EU-Mitgliedsstaaten) teilnehmenden Ländern vorgesehen ist.

Als förderfähige Aktivitäten gelten Kampagnen für den gesamteuropäischen Vertrieb förderfähiger europäischer Filme außerhalb ihres Herkunftslandes, die vom Vertriebsagenten des Films koordiniert werden. An dem Projekt müssen mindestens sieben verschiedene Verleiher beteiligt sein. 

Damit die Kosten förderfähig sind, muss der Filmstart wie folgt stattfinden:

Um förderfähig zu sein, muss der Film die folgenden Kriterien erfüllen:

Der finanzielle Beitrag der EU liegt bei höchstens 50 % der Gesamtkosten.

Die Einreichfrist endet am 4. Juni 2019 um 12 Uhr.

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